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Ordnerrechte

Private Ordner

Von Ihnen erstellte Objekte, z. B. Berichte, Verfahren oder Monitorsets, werden anfänglich in einem Ordner mit Ihrem Benutzernamen unterhalb eines Privat-Cabinet gespeichert. Dies bedeutet, dass nur Sie, der Ersteller der Objekte in diesem Ordner, diese Objekte anzeigen, bearbeiten, ausführen, löschen oder umbenennen können.

Um ein privates Objekt an andere Benutzer freizugeben, müssen Sie es zuerst in einen Ordner unterhalb des Cabinet Gemeinsam nutzen ziehen und dort ablegen.

Hinweis: Ein Haupt-Rollenbenutzer kann das Kontrollkästchen Freigegebene und private Ordnerinhalte aller Benutzer anzeigen in System > Präferenzen aktivieren, um alle gemeinsam genutzten und privaten Ordner anzuzeigen. Dies gilt nur für private Ordner: Das Aktivieren dieses Kontrollkästchens verleiht dem Haupt-Rollenbenutzer genau wie dem Eigentümer sämtliche Zugriffsrechte.

Gemeinsam genutzte Ordner

Die folgenden Richtlinien für gemeinsam genutzte Ordner gelten für Ordner unterhalb eines gemeinsam genutzten Cabinet:

  • Wenn das Kontrollkästchen Freigaberechte vom übergeordneten Ordner anwenden im Dialogfeld Ordner gemeinsam nutzen aktiviert ist, werden die Nutzungsrechte eines Ordners vom übergeordneten Ordner bestimmt. Ansonsten können die Nutzungsrechte des Ordners unabhängig vom übergeordneten Ordner festgelegt werden.
  • Falls Sie die Rechte zum Löschen eines Ordners besitzen, werden durch Löschen dieses Ordners auch alle Objekte und Unterordner gelöscht, unabhängig von den gemeinsamen Nutzungsrechten oder Eigentumsrechten dieser Unterordner.

    Hinweis: Umfänge haben keinen Einfluss auf die Sichtbarkeit von Ordnern und Objekten in einer Ordnerstruktur. Umfänge schränken ein, womit Ihre Ordnerobjekte arbeiten können. Sie können beispielsweise gemeinsam genutzte Ordner mit Berichten, Verfahren oder Monitorsets haben, können diese Objekte jedoch nur in Rechnergruppen innerhalb Ihres Umfangs verwenden.

  • Um die Nutzungsrechte zu einem Ordner einzustellen, wählen Sie den Ordner aus und klicken dann auf die Schaltfläche Ordner gemeinsam nutzen. Es wird das Dialogfeld Ordner gemeinsam nutzen angezeigt.
    • Sie können spezifische Rechte für einen Ordner mit einem einzelnen Benutzer oder einer Benutzerrolle, der/die für Sie sichtbar ist, gemeinsam nutzen. Sie haben Sichtbarkeit auf Folgendes:
      • Alle Benutzerrollen, deren Mitglied Sie sind. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie diese Benutzerrolle gegenwärtig verwenden.
      • Alle einzelnen Benutzer, die Mitglieder Ihres aktuellen Umfangs sind
    • Durch Hinzufügen eines Benutzers oder einer Benutzerrolle zum gemeinsam genutzten Feld wird diesem Benutzer gestattet, ein beliebiges Objekt in diesem Ordner auszuführen. Dem Benutzer bzw. der Benutzerrolle müssen keine zusätzlichen Rechte zugewiesen werden (einschließlich Anzeigen), um das Objekt auszuführen.
    • Wenn Sie beim Hinzufügen des Benutzers oder der Benutzerrolle weitere Rechte, z. B. Anzeigen, Bearbeiten, Erstellen, Löschen, Umbenennen oder Gemeinsam nutzen, aktivieren, werden diesem Benutzer oder dieser Benutzerrolle diese zusätzlichen Rechte erteilt. Sie müssen den Benutzer oder die Benutzerrolle entfernen und erneut hinzufügen, um Änderungen an den zusätzlichen Rechten vorzunehmen.
    • Anzeigen bezieht sich nicht darauf, den Ordner anzeigen zu können. Wenn Sie dem gemeinsam genutzten Ordner einen Benutzer zuweisen, ohne ihm das Recht Anzeigen zu erteilen, muss er dennoch in der Lage sein, den Ordner und dessen Objekte anzuzeigen, um das Objekt auswählen und ausführen zu können. Anzeigen bedeutet vielmehr, dass der Benutzer oder die Benutzerrolle Details des Objekts anzeigen und dieses exportieren kann, abgesehen vom einfachen Ausführen des Objekts.
    • Gemeinsam nutzen bedeutet, dass der Benutzer bzw. die Benutzerrolle mit dem gleichen Dialogfeld Ordner gemeinsam nutzen, mit dem Sie ihm gemeinsame Nutzungsrechte zugewiesen haben, auch gemeinsame Nutzungsrechte für einen ausgewählten Ordner zuweisen kann.

Eigentumsrecht übernehmen

Benutzer sind immer die einzigen Eigentümer ihrer privaten Ordner. Gemeinsam genutzte Ordner sind ebenfalls Eigentum und gehören jeweils nur einem Benutzer. Das Eigentum eines gemeinsam genutzten Ordners verleiht ungeachtet der Nutzungsrechte dieses Benutzers "volle Rechte" zu den Objekten im Ordner. Wenn Sie als Haupt-Rollenbenutzer oder Nicht-Haupt-Rollenbenutzer zuerst einen gemeinsam genutzten Ordner erstellen, sind Sie der Eigentümer dieses Ordners.

Haupt-Rollenbenutzer verfügen über ein zusätzliches Recht namens Eigentumsrecht übernehmen, das ihnen erlaubt, das Eigentumsrecht zu jedem gemeinsam genutzten Ordner zu ergreifen, der in der Ordnerstruktur sichtbar ist.

Hinweis: Ein Haupt-Rollenbenutzer kann die Option Freigegebene und private Ordnerinhalte aller Benutzer anzeigen in System > Präferenzen aktivieren, um alle gemeinsam genutzten und privaten Ordner anzuzeigen. Dies gilt nur bei privaten Ordnern: Das Aktivieren dieses Kontrollkästchens verleiht dem Haupt-Rollenbenutzer genau wie dem Eigentümer sämtliche Zugriffsrechte.

Wenn Ihnen als Haupt-Rollenbenutzer beim Auswählen eines gemeinsam genutzten Ordners die Schaltfläche angezeigt wird, bedeutet dies, dass Sie nicht der Eigentümer dieses Ordners sind. Falls Sie einen Ordner gemeinsam nutzen, dessen Eigentümer Sie nicht sind, werden eventuell mehrere andere Schaltflächen neben der Schaltfläche angezeigt. Ihre Aktionen sind solange auf die Ihnen zugewiesenen Nutzungsrechte beschränkt, bis Sie auf die Schaltfläche klicken.

Wenn Sie auf die Schaltfläche klicken, werden Sie zum einzigen Eigentümer diese gemeinsam genutzten Ordners. Bei der Übernahme des Eigentumsrechtes wird ein orangefarbener Punkt auf dem Ordner angezeigt. Das Eigentumsrecht setzt Ihre zugewiesenen Rechte außer Kraft und verleiht Ihnen den vollen Zugriff auf:

  • Hinzufügen, Bearbeiten, Ändern oder Löschen von Objekten in diesem Ordner
  • Hinzufügen, Umbenennen oder Löschen von Unterordnern
  • Umbenennen oder Löschen des Ordners (mitsamt Inhalt), dessen Eigentumsrechte Sie übernahmen

Normalerweise übernehmen Sie das Eigentumsrecht zu einem gemeinsam genutzten Objekt, um dessen Inhalt zu pflegen, weil der ursprüngliche Eigentümer nicht dazu in der Lage ist. Zum Beispiel könnte der Eigentümer eines gemeinsam genutzten Objekts die Firma verlassen haben und nicht mehr verfügbar sein. In den meisten Fällen können Haupt-Benutzerrollen mit den Nutzungsrechten arbeiten, die ihnen von anderen VSA-Benutzern zugewiesen wurden.

Hinweis: Durch das Löschen eines VSA-Benutzers aus dem System wird das Eigentumsrecht auf alle Objekte, die diesem VSA-Benutzer gehören, dem VSA-Benutzer zugewiesen, der den Löschvorgang ausführt.